Wie wird ein Schaden an einem Hörgerät erstattet?
Die Erstattung richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Alter des Hörgeräts zum Zeitpunkt des Schadens.
Verlustschutz und Komfortschutz:
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Im ersten Jahr erhalten Ihre Kunden 100 % des Kaufpreises.
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Ab dem zweiten Jahr gilt eine transparente Zeitwertstaffel mit einem Abzug von 10 % pro Jahr. Im sechsten Jahr beträgt der Abzug 20 %.
Premiumschutz:
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In den ersten drei Jahren erhalten Ihre Kunden 100 % des Kaufpreises
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Ab dem vierten Jahr gilt dieselbe Zeitwertstaffel.
Bei Reparaturen fällt in allen Tarifen keine Selbstbeteiligung an.
📌 Wichtig: Die Zeitwertstaffel ist einheitlich geregelt. Es gilt eine klare Tabelle mit einer nachvollziehbaren Berechnung.