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Welches Fahrradschloss gilt als angemessen?

Ein Fahrradschloss gilt als angemessen, wenn es beim Kauf mindestens 45,00 € inkl. MwSt. gekostet hat. Maßgeblich ist dabei der tatsächliche Kaufpreis – nicht die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers.

Besonderheit bei Rahmenschlössern (ohne GPS-Tracking):
Ein Rahmenschloss allein reicht nicht aus. Es gilt nur dann als angemessen, wenn es zusätzlich mit einer Einsteckkette verwendet wird.

Bereits vorhandene Schlösser dürfen weiter genutzt werden, sofern sie voll funktionsfähig sind.

Bitte bewahren Sie die Kaufrechnung auf – sie kann im Falle eines Diebstahls angefordert werden.

📌 Weitere Hinweise zur richtigen Sicherung Ihres E-Bikes finden Sie hier.