Werden Reparaturen nach einem Diebstahlschaden übernommen?
Ja. Wird Ihr E-Bike oder Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufgefunden, übernehmen wir die erforderlichen Reparaturkosten, sofern ein versicherter Schaden vorliegt.
📌 Die Reparatur erfolgt durch ein von uns beauftragtes oder benanntes Unternehmen.
Sollte eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sein (wirtschaftlicher Totalschaden), ersetzen wir die Kosten für ein gleichwertiges E-Bike oder Fahrrad zum Wiederbeschaffungswert – maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.