Für welche E-Bikes / Fahrräder kann die E-Bike & Fahrrad-Versicherung abgeschlossen werden?
Versicherbar sind:
- Fahrräder ohne Hilfsmotor
- E-Bikes mit Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und bis maximal 25 km/h gemäß § 1 Abs. 3 StVG, E-Bikes aus Erstbesitz
- S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h (Fahrzeugklasse L1e-B)
- Modelle mit einem Kaufpreis bis zu 15.000 € (inkl. Schloss und Zubehör)
- Räder, die höchstens 12 Monate oder bis zu 39 Monate (Diebstahlschutz Plus) alt sind
- Gebrauchte Fahrräder, wenn sie innerhalb der letzten 39 Monate bei einem gewerblichen Händler gekauft wurden
Nicht versicherbar sind:
- Kleinkrafträder ohne Tretunterstützung und mit einer Kraftunterstützung über 25 km/h hinaus
- Velomobile / voll verkleidete Fahrräder
- Elektroroller und Elektrokleinstfahrzeuge ohne Tretkraftunterstützung
- Führerschein- oder zulassungspflichtige Fahrzeuge (außer S-Pedelecs)
- Räder, die rein gewerblich genutzt werden (z. B. Verleih, Kurierdienste), es sei denn, die gewerbliche Nutzung ist gesondert vereinbart
- Downhill- und Dirt-Bikes (außer im Tarif „Diebstahlschutz Plus“)
📌 ACHTUNG: Bei Vertragsabschlüssen vor dem 15.02.2024 kann es zu Abweichungen bei den Angaben kommen.