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Deutsch – Deutschland
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Für welche E-Bikes / Fahrräder kann die E-Bike & Fahrrad-Versicherung abgeschlossen werden?

Versicherbar sind:

  • Fahrräder ohne Hilfsmotor
  • E-Bikes mit Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und bis maximal 25 km/h gemäß § 1 Abs. 3 StVG, E-Bikes aus Erstbesitz
  • S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h (Fahrzeugklasse L1e-B)
  • Modelle mit einem Kaufpreis bis zu 15.000 € (inkl. Schloss und Zubehör)
  • Räder, die höchstens 12 Monate oder bis zu 39 Monate (Diebstahlschutz Plus) alt sind
  • Gebrauchte Fahrräder, wenn sie innerhalb der letzten 39 Monate bei einem gewerblichen Händler gekauft wurden

Nicht versicherbar sind:

  • Kleinkrafträder ohne Tretunterstützung und mit einer Kraftunterstützung über 25 km/h hinaus
  • Velomobile / voll verkleidete Fahrräder
  • Elektroroller und Elektrokleinstfahrzeuge ohne Tretkraftunterstützung
  • Führerschein- oder zulassungspflichtige Fahrzeuge (außer S-Pedelecs)
  • Räder, die rein gewerblich genutzt werden (z. B. Verleih, Kurierdienste), es sei denn, die gewerbliche Nutzung ist gesondert vereinbart
  • Downhill- und Dirt-Bikes (außer im Tarif „Diebstahlschutz Plus“)

📌 ACHTUNG: Bei Vertragsabschlüssen vor dem 15.02.2024 kann es zu Abweichungen bei den Angaben kommen.