Bis zu welcher Höhe werden Reparaturkosten im Schadenfall übernommen?
Reparaturkosten werden bis zur Höhe des auf der Kaufrechnung ausgewiesenen Preises des E-Bikes / Fahrrads, jedoch maximal bis zur Versicherungssumme, übernommen. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens des E-Bikes / Fahrrads (wenn die Reparaturkosten den Kaufpreis übersteigen) erstattet der Versicherer die Kosten für ein neues E-Bike / Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Details können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.