Darf ich statt der Barkaution eine Bürgschaft nutzen?
Oft ja – vorausgesetzt, Ihr Vermieter ist einverstanden. Ob als Sicherheit Bargeld oder eine Bürgschaft dient, wird im Mietvertrag vereinbart.
Sprechen Sie die Bürgschaft am besten vor Vertragsschluss mit Ihrem Vermieter ab. Die gesetzliche Obergrenze von drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB) gilt dabei unverändert.