Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Garantie des Herstellers wurde mein E-Bike / Fahrrad ausgetauscht – gilt meine Versicherung noch?
Wird das E-Bike / Fahrrad im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Garantie durch ein anderes ersetzt, geht der Versicherungsschutz auf das neue E-Bike / Fahrrad über. Voraussetzung ist die schriftliche Anzeige des E-Bike / Fahrrad-Austauschs bei uns. Teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit einem Nachweis und unter Angabe Ihrer Vertrags-Nummer sowie der neuen Rahmen- und Akkunummer, am besten per E-Mail an service@alteos.com mit.
Die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit sowie der vereinbarte Deckungsumfang verändern sich insoweit nicht. Sollten Sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Garantie vom Kaufvertrag für das E-Bike / Fahrrad zurücktreten, kann die Versicherung zum Ende des Meldemonats gekündigt werden.