Ist meine Mietkautionsversicherung bei einem Wohnungswechsel auch für die neue Wohnung gültig?
Nein. Die Mietkautionsversicherung gilt ausschließlich für die in der Bürgschaftserklärung eingetragene Wohneinheit.
Für Ihre neue Wohnung können Sie jedoch jederzeit eine neue Mietkautionsversicherung abschließen. Kündigen Sie dazu zunächst den bestehenden Vertrag und beantragen Sie anschließend eine neue Police für das neue Mietverhältnis.