Muss der Kaufpreis des Zubehörs separat angegeben werden?
Nein, der eigentliche Preis des Zubehörs muss nicht separat angegeben werden. Die Summe muss lediglich bei Abschluss der Versicherung im Kaufpreis des E-Bikes / Fahrrades (E-Bike / Fahrrad + Zubehör + Schloss) eingerechnet sein. Die Kaufrechnung muss in jedem Fall gut aufbewahrt werden, da diese im Falle eines Schadens angefragt wird.