Muss ich nach meinem Auszug noch Beiträge zahlen?
Ja, unter Umständen. Die Pflicht zur Beitragszahlung endet nicht automatisch mit Ihrem Auszug. Sie endet erst, wenn Alteos von Ihrem Vermieter vollständig aus der Bürgschaftshaftung entlassen wurde.
Wir empfehlen daher, die Enthaftungserklärung so früh wie möglich – idealerweise zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe – bei Ihrem Vermieter anzufragen, um unnötige Beitragszahlungen zu vermeiden.