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Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz des E-Bikes / Fahrrads beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum.

Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 5 Jahre. Der Versicherungsschutz endet automatisch nach spätestens 5 Jahren zum im Versicherungsschein genannten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

Darüber hinaus endet der Versicherungsschutz, wenn:

  • das E-Bike / Fahrrad einen Totalschaden erlitten hat oder
  • der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt wird.