Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz des E-Bikes / Fahrrads beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 5 Jahre. Der Versicherungsschutz endet automatisch nach spätestens 5 Jahren zum im Versicherungsschein genannten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Darüber hinaus endet der Versicherungsschutz, wenn:
- das E-Bike / Fahrrad einen Totalschaden erlitten hat oder
- der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt wird.