Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz der Dienstrad Anschlussversicherung?
Der Versicherungsschutz des E-Bikes / Fahrrads beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Er kann vom Versicherungsnehmer täglich oder vom Versicherer mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden.
- Der Versicherungsschutz endet in folgenden Fällen automatisch und bedarf keiner separaten Kündigung:
das E-Bike / Fahrrad hat einen Totalschaden erlitten - der Hauptwohnsitz Ihrer Kund*innen wurde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt