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Was ist über den Einzelteile-Verschleiß abgesichert?

Versichert ist der Verschleiß, der innerhalb der ersten 36 Monate nach Versicherungsbeginn an folgenden Bauteilen entsteht:


  • Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremsflüssigkeit
  • Reifen/Mäntel inkl. Schlauch
  • Kette/Zahnriemen, Zahnkranz/Kassette, Ritzel
  • Pedale
  • Griffe, Lenkerband
  • Schalt- und Bremszüge
  • Getriebenaben einschließlich Service/Ölwechsel
  • Lagerung von Gabel, Dämpfern, Dropperpost, Lenkkopf, Pedalen

 

Die Leistung ist beschränkt auf zwei Entschädigungen pro Jahr aufgrund von Verschleiß.