Werden die Reparaturkosten für Schäden, die durch einen Diebstahl an meinem E-Bike / Fahrrad entstanden sind, übernommen?
Sollte das E-Bike / Fahrrad innerhalb von 14 Tagen wieder aufgefunden werden, übernimmt Alteos die Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten E-Bikes / Fahrrades durch ein ausschließlich von uns beauftragtes oder genanntes Unternehmen. Sollte eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein (Totalschaden), so werden die Kosten für ein E-Bike / Fahrrad gleicher Art und Güte zum aktuellen Neuwert ersetzt.