Wie muss das E-Bike / Fahrrad gegen Diebstahl gesichert werden?
Grundsätzlich muss das E-Bike / Fahrrad gegen Diebstahl mit einem angemessenen Schloss an einem festen Gegenstand befestigt werden. Dies gilt ebenfalls in verschlossenen Räumen, die mit anderen Haushalten geteilt werden (z. B. Gemeinschaftskeller/ -garagen, Innenhöfe, Tiefgaragen) und umzäunten Gärten. In verschlossenen Räumen, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden, reicht es, wenn das Fahrrad ohne Sicherung abgestellt wird.
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