Zahle ich mit dem Jahresbeitrag meine Kaution ab?
Nein. Der Jahresbeitrag ist keine Tilgung und kein Kredit. Sie zahlen ihn für die Übernahme der Bürgschaft – also dafür, dass Ihr Geld bei Ihnen bleibt und Ihr Vermieter abgesichert ist.
Die Kautionssumme selbst wird nicht abbezahlt.