Beim Batteriewechsel ist ein Teil des Batteriefachs abgebrochen. Zahlt die Versicherung auch bei unsachgemäßer Handhabung?
Ja – in den Tarifen Komfortschutz und Premiumschutz besteht auch Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Sachschäden durch Bedienfehler oder Ungeschicklichkeit.
Dazu zählt auch ein abgebrochenes Batteriefach beim Batteriewechsel.
📌 Bei Altverträgen vor dem 16.10.2023 können abweichende Regelungen gelten.