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Beim Batteriewechsel ist ein Teil des Batteriefachs abgebrochen. Zahlt die Versicherung auch bei unsachgemäßer Handhabung?

Ja – in den Tarifen Komfortschutz und Premiumschutz besteht auch Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Sachschäden durch Bedienfehler oder Ungeschicklichkeit.

Dazu zählt auch ein abgebrochenes Batteriefach beim Batteriewechsel.

📌 Bei Altverträgen vor dem 16.10.2023 können abweichende Regelungen gelten.