Entfällt die Wartezeit bei einem Unfall? Welche Frage beantwortet Ihr Artikel?
Ja – ein Eingriff, der durch einen Verkehrsunfall verursacht wurde, unterliegt keiner Wartezeit und ist somit ab Versicherungsbeginn sofort mitversichert.
📌 Das gilt speziell für Verkehrsunfälle (Ziffer 2.4); bei anderen, nicht unfallbedingten Eingriffen greifen weiterhin die allgemeine 1-Monats- bzw. die besondere 12-Monats-Wartezeit.