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Entfällt die Wartezeit bei einem Unfall? Welche Frage beantwortet Ihr Artikel?

Ja – ein Eingriff, der durch einen Verkehrsunfall verursacht wurde, unterliegt keiner Wartezeit und ist somit ab Versicherungsbeginn sofort mitversichert.


📌 Das gilt speziell für Verkehrsunfälle (Ziffer 2.4); bei anderen, nicht unfallbedingten Eingriffen greifen weiterhin die allgemeine 1-Monats- bzw. die besondere 12-Monats-Wartezeit.