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Ersetzt mir die Krankenkasse/Krankenversicherung das Hörgerät im Schadenfall?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt meist nur die Erstausstattung bei medizinischer Notwendigkeit.

Im Falle eines Totalschadens oder einer Reparatur innerhalb der ersten 6 Jahre nach Kauf gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen die entstandenen Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Jedoch kann die Krankenkasse diese Fälle ebenso bezuschussen. Hierbei sind die Regelungen jeder Krankenkasse allerdings individuell unterschiedlich. Bei einer bestehenden Krankenversicherung richten sich die zu übernehmenden Kosten nach Ihrem Tarif und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Erst im Schadensfall wird geprüft, welche Bezuschussung durch die Krankenkasse/Krankenversicherung erfolgt.

Weitere Hinweise zu unserer Regulierung können Sie HIER nachlesen.