Ersetzt mir die Krankenkasse/Krankenversicherung meine Brille im Schadenfall?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Brille in der Regel nur bei medizinisch nachgewiesener Sehschwäche – und auch dann ausschließlich im Rahmen einer Erstversorgung.
📌 Bei einem Totalschaden oder einer Reparatur Ihrer Brille innerhalb der ersten sechs Jahre nach dem Kauf besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine vollständige Erstattung.
In bestimmten Fällen kann die Krankenkasse jedoch eine freiwillige Bezuschussung gewähren. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Kasse, ob in Ihrem Fall eine Zuzahlung möglich ist.
Für privat Versicherte hängt die Kostenübernahme vom individuellen Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen ab.
🔍 Ob und in welcher Höhe eine Leistung durch die Krankenkasse erfolgt, wird erst im konkreten Schadenfall geprüft.
Weitere Hinweise zur Schadenregulierung durch Alteos finden Sie hier.