Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Vertrag angegebenen Versicherungsbeginn – frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten.
Der Schaden muss nach Ablauf der Herstellergarantie und innerhalb der Vertragslaufzeit eintreten.
Der Vertrag endet automatisch zu dem im Versicherungsschein genannten Datum.