Gibt es eine Wartezeit, insbesondere bei den Verschleiß-Abdeckungen?
Ja – eine Wartezeit von 3 Monaten gilt ausschließlich für die Verschleiß-Abdeckungen.
Das bedeutet: Der Versicherungsschutz für Verschleiß beginnt erst 3 Monate nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.