Ich benötige ein Hörgerät. Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Für eine Bezuschussung der Krankenkasse ist eine ärztlich bescheinigte Schwerhörigkeit erforderlich.
- Bei anerkannter Schwerhörigkeit zahlt die Kasse bis zu 784,94 € für ein Gerät.
- Für zwei Hörgeräte: bis zu 925,90 €.
Mehrkosten für höherwertige Modelle müssen Sie selbst tragen. Die genauen Beträge können je nach Kasse und Akustikervereinbarung abweichen – bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.