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Deutsch – Deutschland
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Ich benötige ein Hörgerät. Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Für eine Bezuschussung der Krankenkasse ist eine ärztlich bescheinigte Schwerhörigkeit erforderlich. 

  • Bei anerkannter Schwerhörigkeit zahlt die Kasse bis zu 784,94 € für ein Gerät.
  • Für zwei Hörgeräte: bis zu 925,90 €.

Mehrkosten für höherwertige Modelle müssen Sie selbst tragen. Die genauen Beträge können je nach Kasse und Akustikervereinbarung abweichen – bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.