Ich musste mein Tier abgeben. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Für diesen Fall gibt es kein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht. Es gelten die regulären Kündigungsmöglichkeiten (Ziffer 7.7): Sie können zum Ende des ersten Versicherungsjahres kündigen, ab dem zweiten Versicherungsjahr sogar täglich in Textform (z. B. E-Mail oder Brief).
📌 Die Kündigung wird dann sofort mit Zugang wirksam – Sie können aber auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres.