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Deutsch – Deutschland
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Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Garantie des Herstellers wurde mein Hörgerät ausgetauscht – gilt meine Versicherung noch?

Ja. Wird Ihr Hörgerät im Rahmen von Garantie oder Gewährleistung ersetzt, geht der Versicherungsschutz auf das neue Gerät über.


Bitte melden Sie uns den Austausch schriftlich – inkl. Nachweis, Vertragsnummer und neuer Seriennummer – an service@alteos.com.

Die Vertragslaufzeit und der Deckungsumfang bleiben unverändert.

Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, kann der Vertrag zum Ende des Meldemonats gekündigt werden.