Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Garantie des Herstellers wurde mein Hörgerät ausgetauscht – gilt meine Versicherung noch?
Ja. Wird Ihr Hörgerät im Rahmen von Garantie oder Gewährleistung ersetzt, geht der Versicherungsschutz auf das neue Gerät über.
Bitte melden Sie uns den Austausch schriftlich – inkl. Nachweis, Vertragsnummer und neuer Seriennummer – an service@alteos.com.
Die Vertragslaufzeit und der Deckungsumfang bleiben unverändert.
Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, kann der Vertrag zum Ende des Meldemonats gekündigt werden.