Ist mein Hörgerät über die Hausratversicherung bereits abgesichert?
In der Regel nur eingeschränkt:
- z. B. bei Einbruch oder Brand in Wohnung oder Keller
Andere Schäden (Verlust, Bruch, Feuchtigkeitsschaden etc.) sind nicht abgedeckt.
Der Alteos HörgeräteSchutz bietet Absicherung für zahlreiche Alltagssituationen – weit über den Hausrat hinaus.