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Deutsch – Deutschland
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Ist mein Hörgerät über die Hausratversicherung bereits abgesichert?

In der Regel nur eingeschränkt:

  • z. B. bei Einbruch oder Brand in Wohnung oder Keller

Andere Schäden (Verlust, Bruch, Feuchtigkeitsschaden etc.) sind nicht abgedeckt.

Der Alteos HörgeräteSchutz bietet Absicherung für zahlreiche Alltagssituationen – weit über den Hausrat hinaus.