Kann der Versicherer meinen Vertrag nach einem Schadenfall kündigen?
Grundsätzlich kann der Vertrag von jeder Vertragspartei nach Eintritt eines Versicherungsfalls in Textform (E-Mail oder Brief) gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Kostenerstattung zugegangen sein (Ziffer 7.8a).
📌 Für Sie besonders relevant: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verzichten wir auf dieses Kündigungsrecht – eine Kündigung durch uns nach einem Schadenfall ist danach also ausgeschlossen (Ziffer 7.8c). Andere Kündigungsrechte, etwa bei fehlender Kennzeichnung (Ziffer 7.7d), bleiben davon unberührt.