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Deutsch – Deutschland
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Mein aktuelles Gerät ersetzt das im Vertrag angegebene – bleibt der Schutz bestehen?

Nein – ein Austausch des Geräts im Vertrag ist nicht möglich, es sei denn:

  • Der Tausch erfolgte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie
  • Oder es liegt ein Totalschaden vor

Bitte melden Sie uns den Gerätetausch in diesen Fällen schriftlich – inkl. Nachweis und Vertragsnummer.