Meinem Hund /meiner Katze musste der Magen ausgepumpt werden, weil er/sie einen Giftköder verschluckt hat – wird das übernommen?
Das hängt von der Art des Eingriffs ab:
- Erfolgt eine reine Magenspülung/Magenauspumpung ohne chirurgischen Schnitt (z. B. über eine Sonde, ohne Durchtrennung von Haut/Schleimhaut/Gewebe), zählt dies nicht als chirurgischer Eingriff im Sinne der Bedingungen und ist damit nicht über den OP-Schutz gedeckt.
- Ist aufgrund der Vergiftung dagegen ein operativer Eingriff unter Anästhesie erforderlich (z. B. mit Schnitt, etwa zur Entfernung des Giftköders oder bei Komplikationen), fällt dieser Eingriff unter die Operationskostenversicherung (Ziffer 2.1a).
📌 Eine endgültige Einschätzung im Einzelfall erfordert immer die genaue tierärztliche Diagnose bzw. Rechnung – im Zweifel reichen Sie diese einfach bei Alteos zur Prüfung ein.