Was mache ich, wenn mein Tier durch einen Dritten (z. B. Unfallverursacher) geschädigt wurde?
Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich alle Ihnen vorliegenden Kontaktdaten des Unfallverursachers mit (Ziffer 6.2d).
Wurde die Polizei eingeschaltet, sind wir berechtigt, die polizeilichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden einzusehen – teilen Sie uns hierfür bitte Aktenzeichen und Polizeidienststelle mit.
📌 Zusätzlicher Hinweis: Besteht für denselben Schaden auch anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. eine Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers), gilt unser Schutz subsidiär – Sie können aber frei wählen, welchem Versicherer Sie den Fall zuerst melden; wir treten dann in Vorleistung (Ziffer 7.12).