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Was passiert mit meiner bereits bezahlten Versicherungsprämie nach einem Totalschaden / einer Entwendung?

Haben wir Ihnen die Kosten im Zuge eines Totalschadens oder einer Entwendung Ihres Hörgeräts erstattet, so endet die Versicherung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Erstattung der bereits gezahlten Versicherungsprämie:

Grundsätzlich steht Alteos die Versicherungsprämie bis zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu.


Das bedeutet:

  • Bei jährlicher Zahlweise erhalten Sie keine Rückerstattung der bereits gezahlten Prämie.
  • Bei einer Vorabzahlung (z. B. bei 3- oder 5-Jahresverträgen) wird Ihnen die Prämie für die Jahre nach dem Schadenjahr anteilig zurückerstattet.

📌 Beispiel:

Wenn bei einem 5-Jahresvertrag ein Totalschaden im zweiten Vertragsjahr eintritt, endet der Vertrag nach erfolgter Leistung automatisch – und Sie erhalten die Prämie für das 3., 4. und 5. Jahr zurück.