Wie kann ich beweisen, dass das Gerät von Anfang an Mängel hatte?
Nach Ablauf von 6 Monaten sind Sie in der Beweispflicht – z. B. durch ein Gutachten.
📌 Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war.Nach Ablauf von 6 Monaten sind Sie in der Beweispflicht – z. B. durch ein Gutachten.
📌 Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war.