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Deutsch – Deutschland
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Zählt jedes Hörgerät einzeln für die Versicherung?

Ja – der HörgeräteSchutz gilt pro Gerät. Wenn Sie beide Ohren versorgen, geben Sie bitte beide Geräte im Antrag an.

Sie können für linkes und rechtes Gerät jeweils einen eigenen Kaufpreis angeben. Liegen keine Einzelpreise vor, gilt automatisch eine 50/50-Aufteilung der Versicherungssumme.

📌 Neu ab Oktober 2026: Die getrennte Erfassung von Kaufpreisen für linkes und rechtes Gerät ist ab sofort im Antragsprozess möglich.