Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Garantie des Herstellers wurde mein E-Bike / Fahrrad ausgetauscht – gilt meine Versicherung noch?
Ja. Wird Ihr E-Bike / Fahrrad im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie ersetzt, geht der Versicherungsschutz auf das neue Modell über. Bitte informieren Sie uns darüber schriftlich – idealerweise per E-Mail an service@alteos.com – und fügen Sie einen Nachweis sowie Ihre Vertragsnummer, die neue Rahmennummer und die neue Akkunummer bei.
Die Vertragslaufzeit und der gewählte Versicherungsschutz bleiben dabei unverändert. Wenn Sie hingegen vom Kaufvertrag zurücktreten, können Sie die Versicherung zum Monatsende kündigen.